Feuerwehr Grafenrheinfeld

Wissenswertes

Alarmierungsarten

Wird in der Gemeinde Grafenrheinfeld die Feuerwehr benötigt, so existieren meherere mögliche Alarmierungsarten. Die Alarmierung erfolgt grundsätzlich durch Meldeempfänger. Bei einem größeren Schadensereignis, wie beispielsweise einem Wohnungsbrand oder schweren Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person, wird die Feuerwehr zusätzlich per Sirene alarmiert. In beiden Fällen wird zusätzlich per Handyalarmierung alarmiert. (automatischer Anruf oder via Alarmierung-App).

Die Alarmierung erfolgt "einsatzmittelbezogen" durch die Integrierte Leitstelle Schweinfurt, die über den Notruf 112 zu jeder Zeit erreichbar ist. D.h. es wird nicht immer die gesamte Feuerwehr, sondern einzele Gerätschaften alarmiert (und somit das betroffene Einsatzfahrzeug).

Auf Befehl des Zugführers/Einsatzleiters können weitere Fahrzeuge hinzugezogen werden.
       


 

Funktionen bei der Feuerwehr

Um einen geregelten Ablauf der Gefahrenabwehr während eines Einsatzes zu ermöglichen, müssen die Feuerwehrdienstleistenden diverse Ausbildungen absolvieren. Diese Ausbildung dient insbesondere auch dem Eigenschutz der Feuerwehranghörigen vor Gefahren. Hierzu ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Grundsätzlich kann man in der Freiwilligen Feuerwehr fünf Ausbildungsstufen unterscheiden:

    * Truppmann
    * Truppführer (Führer von ein bis zwei Truppmännern)
    * Gruppenführer (Fahrzeugführer)
    * Zugführer (Führer mehrerer Fahrzeuge; in der Regel zwei Gruppen)
    * Führer von Verbänden (Führer mehrerer Züge)

Truppmann
Der angehende Truppmann erhält Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihn befähigen, seine Aufgaben als ausführende Einsatzkraft in einem nichtselbständigen Trupp unter Aufsicht eines Truppführers innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz wahrzunehmen. Diese Ausbildung wird in der Regel ergänzt durch die Ausbildung zum Maschinisten und/oder die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Sie ist vergleichbar mit einer Grundausbildung und ist ab dem 16. Lebensjahr absolvierbar.

Atemschutzgeräteträger
Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät zu tragen. Diese Geräte sollen bei der Arbeit oder Rettung verhindern, dass Atemgifte eingeatmet werden. Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. Ein Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern sowie den dazu gehörigen regelmäßigen Leistungstest erfolgreich absolviert und ist damit berechtigt unter Atemschutz zu arbeiten. Sie werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, etwa bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden. Die Voraussetzung für den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger ist der absolvierte Truppmannlehrgang.

Maschinist
Der Maschinist bedient die Feuerlöschpumpe sowie Sonderaggregate (bspw. Motorpumpenaggregat) und ist der Fahrzeugfahrer. Weiter ist er beim Herausgeben der Gerätschaften behilflich. Dem Maschinisten kann auch die Durchführung der Atemschutzüberwachung übertragen werden. Die Voraussetzung für den Lehrgang zum Maschinist ist der absolvierte Truppmannlehrgang.

Truppführer
Der angehende Truppführer erhält zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten die ihn befähigen, seine Aufgaben als Führer eines nichtselbständigen Trupps (Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp) innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz wahrzunehmen. Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Truppführer ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann sowie das vollendete 18. Lebensjahr.

Gruppenführer
Der Gruppenführer ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrdienstleistenden und leitet im Einsatzfall eine Gruppe. Er ist für taktische Überlegungen seiner Gruppe zuständig. Der Gruppenführer ist an keinen Platz gebunden und überwacht die ihm unterstellten Trupps. Sofern keine höheren Dienstgrade anwesend sind, leitet er den Einsatz. Der Gruppenführer wird mit einer blauen Funktionsweste gekennzeichnet. Der Lehrgang zum Gruppenführer findet an der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg statt.

Zugführer
Der Zugführer führt einen kompletten Feuerwehrzug (mindestens 2 Löschgruppen und Fahrzeuge). Meist besteht ein Zug aus einem Einsatzleitfahrzeug, Löschfahrzeug, Tanklöschfahrzeug und Drehleiter oder Rüstwagen. Der Zugführer leitet in der Regel den Einsatz, sofern dieser im Zuständigkeitsbereich seiner Feuerwehr liegt. Meist werden Zugführer bei größeren Schadensereignissen als Abschnittsleiter eingesetzt. Der Zugführer wird mit einer roten Funktionsweste gekennzeichnet. Der Lehrgang zum Zugführer findet an der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg statt.

Einsatzleiter
Der Einsatzleiter ist eine Person, die den Einsatz im Schadens- oder Übungsfall organisatorisch-taktisch sowie rechtlich verantwortlich führt. Je nach Umfang des Einsatzes und tatsächlicher Notwendigkeit wird er durch eine Führungsunterstützung (Führungsassistent oder eventuell auch bei größeren Schadenslagen durch die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzsleitung - kurz UGÖEL) unterstützt und bildet eine Einsatzleitung. Dem Einsatzleiter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, z.B. das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung, das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen, das Durchführen von Absperrmaßnahmen, das Festhalten eigengefährdeter Personen, das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen (Rechtsgrundlage ist das Bayerische Feuerwehrgesetz).

Kommandant
Der Kommandant ist die Bezeichnung für den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr. Er hat für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seiner Wehr zu sorgen und ist zuständiger Einsatzleiter im Bereich seiner Gemeinde. Weiterhin ernennt er Mannschafts- und Führungsdienstgrade. Außerdem berät er seine Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes. Er wird von der Mitgliederversammlung für 6 Jahre gewählt und hat einen Stellvertreter.

 


 

Sirenenwarnsignale

Besteht die Notwendigkeit bei größeren Schadensereignissen wie z.B. Unglücksfällen oder Katastrophenlagen die Bevölkerung zu warnen, werden neben Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei auch die Sirenen der Gemeinden eingesetzt. Über Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen erhalten Sie entsprechende Information und Verhaltensregeln.

Alarmierung der Feuerwehr:

Sirenenton: 1 Minute Dauerton, zweimal unterbrochen


           
Verhaltensregeln:  

    * Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn
    * Die Hilfsorganisationen sind auf freie Verkehrswege angewiesen

Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren
       
Sirenenton:  1 Minute Heulton, an- und abschwellend


       
Verhaltensregeln:    

    * Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen (z.B. bei Bayern 3 oder Antenne Bayern) und Lautsprecherdurchsagen
    * Verständigen Sie Nachbarn und ausländische Mitbürger

 


 

 

Warnung über Lautsprecherdurchsagen


Bei besonderen Gefahrensituationen kann zusätzlich über eine „Mobilen Sirenenanlage (MOBS)“ gewarnt werden.  Diese "MOBS" ist u. a. auf dem Dach des Einsatzleitwagens der Feuerwehr Grafenrheinfeld montiert.
Dies könnte beispielsweise eingesetzt, wenn aufgrund einer starken Rauchentwicklung alle Anwohner aufgefordert werden Türen und Fenster zu verschließen. Kommt es in Grafenrheinfeld zu solch einem Ereignis werden andere Fahrzeuge aus den umliegenden Ortschaften mit einer MOBS alarmiert (mehrere Fahrzeuge im Landkreis vorhanden).